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Umstrittene Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet

Im Verlauf der Woche hat der Deutsche Bundestag der nicht unumstrittenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zugestimmt. Bei insgesamt 656 abgegebenen Stimmen haben 342 Abgeordneten dem Gesetzentwurf zugestimmt, 250 haben ihn abgelehnt, 64 Abgeordnete haben sich wiederum enthalten. Auch ich habe mich nach reiflicher Überlegung meiner Stimme enthalten und will meine Gründe hierfür gerne erläutern.

Bereits zu Beginn der Debatte in der vergangenen Woche habe ich mich kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert. Zunächst unterwandert der Gesetzentwurf unser föderales System und zentralisiert Machtbefugnisse bei der Bundesregierung, die meiner Meinung nach auch weiterhin bei den Bundesländern angesiedelt sein müssen. Das Mitspracherecht und die Verantwortung seitens der Länder sind aus gutem Grund fest in unserem Grundgesetz verankert und sollten gerade in einer besonders herausfordernden Situation wie der noch immer andauernden Pandemie weiter aufrechterhalten werden. Das sehen auch viele Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder so. Schon heute stehen den Bundesländern mit dem bestehenden IfSG die richtigen Instrumente zur Eindämmung der Pandemie zur Verfügung – bis hin zu einem harten Lockdown als „ultima ratio“.

Darüber hinaus bin ich auch mit vielen Aspekten, die im Rahmen der sogenannten bundeseinheitlichen Notbremse umgesetzt werden können, nicht einverstanden. Auch wenn ich Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie nach wie vor für überaus wichtig halte, hat beispielsweise ein harter und lange andauernder Lockdown gravierende Folgen für unsere Wirtschaft. Zudem halte ich die geplante Ausgangssperre für nicht angemessen und nicht nachvollziehbar. Hier gilt auch zu bedenken, dass die Verfassungsmäßigkeit von nächtlichen Ausgangssperren mit guten Gründen bereits seitens der Rechtsprechung in Frage gestellt wurde. Auch das damit verbundene Verbot von Sport zu bestimmten Uhrzeiten ist als eines von vielen Beispielen schlicht unverhältnismäßig. Darüber hinaus ist auch die Verwendung unterschiedlicher Inzidenzwerte sachlich und rechtlich nicht nachzuvollziehen. Insbesondere für Schulen müssen Inzidenzgrenzen aber nachvollziehbar begründet sein. 

In den vergangenen Tagen hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Parlament noch einige wichtige Änderungen erfahren, mit welchen er auch in meinem Sinne durchaus verbessert wurde. Dennoch hat sich an den entscheidenden Punkten wie dem mangelnden Mitspracherecht der Länder sowie der bundeseinheitlichen Notbremse und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen nichts geändert. In diesem Zusammenhang äußern Staats- und Verfassungsrechtler sogar ernsthafte Bedenken, dass das Gesetz verfassungswidrig sei. Da ich darüber hinaus in den letzten Tagen unzählige Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, Handel und Gewerbetreibenden sowie Berufs- und Wohlfahrtsverbänden aus Stadt und Kreis Offenbach geführt habe, die eine Änderung des IfSG ebenso kritisch sehen und sich ernsthaft vor den gravierenden Folgen fürchten, habe ich mich dazu entschieden, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.